Sehen
Farbsinndiagnostik
Testen der Farbtüchtigkeit nach
Ishiahara
Vellhagen
Farnsworth
Misst man die Strecke zwischen zwei Wellenbergen, erhält man die Wellenlänge des Lichtes. Wir können mit unseren Augen Licht der Wellenlängen zwischen ca. 400 und 800 Nanometer (nm), d.h. zwischen vier und acht Millionstel Millimeter, sehen.
Dieses Licht lässt sich durch ein Prisma in Farben, d.h. in verschiedene Wellenlängen, zerlegen. Je nach Wellenlänge, die unser Auge erreicht, nehmen wir verschiedene Farben wahr. Im sichtbaren Spektrum zwischen 400 und 800 Nanometer können wir etwa 160 reine Farben und Hunderttausende von Farbnuancen unterscheiden. Doch in den Zapfen unserer Netzhaut findet man nur drei unterschiedliche Pigmente, die auf die Farben blau (445 nm), grün (535 nm) und gelb (570 nm) reagieren. Aber diese Reaktion ist nicht sehr exakt.
Die Pigmente reagieren auch auf angrenzende Farben des Spektrums. Dadurch wird sichergestellt, dass das gesamte Spektrum des sichtbaren Lichtes, z. B. auch die Farbe rot, vom Auge wahrgenommen werden kann. Störungen der Farbempfindung können angeboren oder im späteren Leben durch Erkrankungen erworben sein.
Von angeborenen Farbsinnstörungen sind ca. 8 Prozent aller Männer und 0,2 Prozent aller Frauen betroffen. Ihnen unterlaufen für die jeweilige Störung typische Farbverwechslungen, wobei es sich in den meisten Fällen um Rot-Grün-Störungen handelt.
Dem Augenarzt stehen verschiedene Geräte und Farbtafeln zur sicheren Diagnose zur Verfügung. Eine Therapie angeborener Farbsinnstörungen ist jedoch nicht möglich.
Dämmerungs-/Nachtsehen
Nyktometer:
Dämerungsehen und Blendungsempfindlichkeit
In einer Untersuchung zum Dämmerungssehen 1986 unter der Leitung von Frau Professor Dr. SIEGFRIED, Universität Gießen, konnte ein Zusammenhang der Qualität des Dämmerungssehens mit Geschlecht, Zigarettenkonsum, relativem Körpergewicht, Hypertonie oder Art der benutzten Sehhilfe nicht festgestellt werden. Dagegen fand sich ein deutlich schlechteres mesopisches Sehen bei Personen mit erhöhten Blutzuckerwerten sowie unter 60jährigen Probanden mit einer nicht hypertensiven Erkrankung des Herz-Kreislaufsystems. Die hieraus resultierende Schlussfolgerung lautet:
„Die außerordentliche Häufigkeit eines gestörten Dämmerungssehens läßt folgende Forderungen dringend erscheinen: spätestens ab dem 60. Lebensjahr sollte alle 5, ggf. alle 2 Jahre bei allen Kraftfahrzeugführern ein Sehtest unter Einschluß des mesopischen Sehens durchgeführt werden. Bei Diabetikern und Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (mit Ausnahme einer nicht malignen Hypertonie) sollten diese Kontrollen schon in allen Altersgruppen erfolgen, wobei sich die zeitlichen Abstände an der Schwere der Grundkrankheit orientieren. Bei Lkw-Fahrern sollten die entsprechenden Tests schon vor Erteilung der Fahrerlaubnis nach dem 30. Lebensjahr in fünfjährigen Abständen durchgeführt werden.


