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Flugmedizin

JAR- FCL 3

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen aller Klassen nach den
österreichischen (JAR-FCL 3) Richtlinien für europäische Lizenzen


Nur Fliegerärzte sind berechtigt, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und die medizinische Fliegertauglichkeit (Flugtauglichkeitszeugnis/Medical) für die Zulassungsbehörde zu bestätigen.

Klassen und Gültigkeit

Es gibt 2 Tauglichkeitsklassen:
Klasse 1 für alle Berufspiloten
Klasse 2 für alle Privatpiloten (auch Ultraleicht etc)

Gültigkeitsdauer:
Klasse 1
bis zum 60. Jahr 12 Monate,
danach 6 Monate
Klasse 2
bis zum 40. Jahr 60 Monate,
bis zum 60. Jahr 24 Monate,
danach 12 Monate

Nachuntersuchungen

Nachuntersuchungen können wie bisher bis 45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne daß die nächste Gültigkeitsdauer verringert wird.

Die Lizenz wird für mehrere Jahre ausgestellt. Erst durch ein aktuelles Fliegerärztliches Zeugnis - das mitgeführt werden muss - wird die Lizenz gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit des fliegerärztlichen Zeugnisses kann die Lizenz durch ein neues Zeugnis wieder gültig gemacht werden.

Die nach JAR vorgeschriebenen Flugstunden/Checkflüge etc. sind ebenso durchzuführen und durch den Fluglehrer zu dokumentieren, um die Lizenz gültig zu halten. Siehe hierzu: Aktuelle Lizenzbestimmungen für Privatflugzeugführer unter Pilot-Infos.

Erst nach Ablauf der Lizenz wird von der Behörde ein neue Lizenz ausgestellt. Ebenso wie das Zeugnis muss nun u. a. ein amtlicher Lichtbild ausweis mitgeführt werden.



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